Wenn also beurteilt werden soll, ob etwas gut oder böse ist, also ethisch und moralisch vertretbar ist oder nicht, muß man sich auf einen Standpunkt stellen, der einen Tatbestand beurteilt. Ist eine Tat an sich verwerflich oder ist das Ergebnis verwerflich, wenn das Ergebnis in allen Konsequenzen negativ ist, und ist dann die Tat nebensächlich? Man muß sich also fragen, was beurteilt werden soll: Die Tat, die Motivationen oder nur die Konsequenzen?
Ein Beispielzu
dieser schwierigen Frage:
Stellen wir uns vor, einhundert zufällig ausgewählte Raucher würden von der Regierung öffentlich im Fernsehen hingerichtet. Das Resultat könnte sein, daß Millionen Raucher sofort aufhören würden zu rauchen, was ihre Lebenspanne im Schnitt erhöht. Es würde ebenfalls Millionen von Leuten davon abhalten, überhaupt jemals mit dem Rauchen anzufangen, ebenfalls würden Millionen Menschen vor dem Passivrauchen geschützt; die allgemeine Gesundheit würde sich also spürbar verbessern. Ebenso würde die Umwelt geschont, da keine Zigaretten-Kippen mehr in der Natur landen würden und kein Regenwald für Tabak-Plantagen abgeholzt werden müßte. Also alles in allem, wäre doch eine solche Entwicklung wünschenwert, oder?Wahrscheinlich würden fast alle Menschen eine solche Tat als unmoralisch ablehnen. Man darf keine Menschenleben zerstören. Egal, was die Rechtsprechung dazu sagen würde, würden wir diese Handlung als nicht richtig (gut, moralisch) bewerten.
Was können wir aus diesem Beispiel also lernen?
Dies ist die Fragestellung, an der sich die Geister scheiden. Man kann sich natürlich Fälle vorstellen, in denen es richtig ist, in ein Computersystem einzudringen, um Schlimmeres zu verhindern, oder Leben zu retten. Wenn es nun existentiell notwendig ist, in ein Computersystem einzudringen, weil z.B. der autorisierte Benutzer nicht erreichbar ist und dies Leben retten könnte, dann kann man dies durchaus rechtfertigen (z.B. als Notfall); ein solcher Fall ist allerdings (meines Wissens) noch nicht vorgekommen.
Wir müssen uns also überlegen, wie wir solche Fälle von ,,normalem`` Computermißbrauch beurteilen. Dazu lohnt es sich, zwei Hauptthemen zu verfolgen: