Die oben in Abschnitt 2.1.2
beschriebene Aktion des CCC kann zwar auch als Computer-Betrug interpretiert
werden, doch dabei war das Tatmotiv eben nicht die Bereicherung. Man kann
aber auch hieran schon erkennen, daß die Einteilung von Hackings
in die verschiedenen juristischen Sparten teilweise sehr schwierig ist
oder überhaupt nicht eindeutig durchgeführt werden kann.