Wie im nachfolgenden Kapitel gezeigt
wird, ist dies allerdings ein Trugschluß. Der Begriff ,,Hacker``
wird sauber in einer von zwei möglichen Bedeutungen verwendet: Entweder
er steht als (bewundernde) Bezeichung für eine Person, die sich mit
der Programmierung und Handhabung von Computern sehr gut auskennt;
oder er bezeichnet eine Person, die unberechtigt in Netze oder (fremde)
Computer eindringt. Diese zweite Bedeutung ist diejenige, auf die wir uns
in dieser Ausarbeitung konzentrieren werden.
Damit kann man den Akt des Hackens als unberechtigtes Eindringen in Netze oder andere Computer bzw. die Konten anderer Benutzer definieren. Diese Definition ist sehr kurz, aber dennoch brauchbar. Wie aus der Definition schon ersichtlich ist, stellt der Akt des Hacken lediglich das Eindringen in andere Netze oder Computer bzw. Computerkonten dar; die nach erfolgreichem Eindringen ausgeführten Akte gehören nicht zum engeren Begriff des Hackens, wie wir ihn hier verwenden. Somit stellt das Hacken den Grundbestand für zahlreiche strafbare oder zumindestens fragwürdige Aktionen dar, ist aber nicht mit ihnen gleichzusetzen.
Im folgenden Unterabschnitt soll
anhand der verwendeten Beispiele verdeutlicht werden, was für Tätigkeiten
unter das Hacken in der allgemeineren Interpretation fallen,
sowie welche dieser Tätigkeiten nicht unter die hier zugrundegelegte
engere Definition des Begriffes fallen.