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Einleitung

Das vorliegende Dokument stellt eine Ausarbeitung des Vortrags zum Thema ,,Hacker`` dar, der von Guido Rößling, Christian Seiler und Andreas Zeidler im Rahmen des Seminars Informations- und Datenschutzrecht im Sommersemester 1995 gehalten wurde. Es wird dabei insbesondere auch auf diejenigen Punkte eingegangen, die bei der vorgegebenen kurzen Zeit des Vortrags nicht mehr bis ins Detail erwähnt werden konnten.

Trotzdem kann diese Ausarbeitung lediglich an der Oberfläche der umfangreichen Thematik kratzen; das Ziel ist somit weniger eine umfassende Erläuterung der Problematik als vielmehr eine genauere Einführung in die Thematik.

Im zweiten Kapitel soll zunächst der Begriff des Hackingsgif näher beleuchtet werden, und anhand von Beispielen gezeigt werden, was oft unter diesem Begriff verstanden wird. Dabei wird gleichzeitig auch eine Abgrenzung der Interpretation vorgenommen.

Im dritten Kapitel wird auf die Geschichte des Hackings eingegangen sowie auf die Motivation von Hackern. Dabei bleibt das Problem, daß die angegebene Motivation nicht mit der tatsächlichen Motivation übereinstimmen muß und sich teilweise recht merkwürdige Ungereimtheiten auftun. Gleichzeitig wird versucht, eine ethische Bewertung des Hackens vorzunehmen. In diesen Abschnitt werden dabei die Ergebnisse und Beiträge der ersten Diskussion des Seminarvortrags mit einbezogen.

Das vierte Kapitel gibt einen Überblick über die aktuelle rechtliche Lage in Deutschland. Hierzu werden die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuchs, Urheberrechtsgesetzes u.a. herangezogen.

Im fünften und letzten Kapitel schließlich wird ein Ausblick gegeben. Dabei wird diskutiert, inwiefern die (deutsche) Gesetzgebung das Problem löst oder einen sinnvollen Ansatz stellt.

Zum Schluß folgt noch eine genauere Angabe der für dieses Seminar verwendeten Literatur.
 


Guido Rößling

Tue Nov 21 16:05:48 MET 1995