nextuppreviouscontents
Next:Von Hackern und Up:Einige Beispiele für Previous:Software-Piraterie

Zeitdiebstahl

Zeitdiebstahl ist das unberechtige Verwenden von fremden Maschinen oder Software. Der Begriff rührt daher, daß vielfach der Gebrauch der Computer bezahlt werden muß bzw. abgerechnet wird, und dabei als Maß die verbrauchte Rechenzeit herangezogen wird. Offensichtlich benutzt ein Hacker automatisch die Rechenzeit der Maschine, in die er (unberechtigt) eindringt.

Allerding stellt Zeitdiebstahl keinen Diebstahl nach § 242 StGB dar, da keine beweglichen Sachen entwendet werden. Es kann also höchstens § 266 StGB (Untreue) Anwendung finden. Dazu muß aber ein Pflichtverhältnis zwischen dem Besitzer der Hard- bzw. Software und dem Nutzer bestehen, sowie die Nutzung vorsätzlich mit dem Ziel, das Vermögen des Besitzer zu schädigen, erfolgen.

Dies wird im Einzelfall einem Hacker nicht nachgewiesen werden können, da einerseits meist kein Pflichtverhältnis bestehen wird, und, wo dies doch der Fall ist, eine vorsätzliche Schädigung vermutlich nicht beweisbar sein wird.
 


Guido Rößling

Tue Nov 21 16:05:48 MET 1995