Ich bin ein Bestseller-Autor - Oder doch nicht? Marc Ruef | 12.01.2006 Albert Einstein schrieb einmal: "Am schwierigsten zu verstehen ist in der Welt die Einkommensteuer." Ich pflichte ihm bei, denn wie jedes Jahr mühe ich mich auch in diesem mit den Verworrenheiten des Steueramts ab. Wie jedes Jahr reiche ich meine Steuern zu spät ein und wie jedes Jahr gibt es vom Vater Staat etwas zu bemängeln. Meine Dummheit in diesem Belang scheint wahrhaftig grenzenlos zu sein, bedauerlicherweise. Doch wie jedes Jahr ist der aus den Unstimmigkeiten resultierende Schriftverkehr unterhaltsam. Und zwar stets deshalb, weil mir das Steueramt irgendwelche Erwerbstätigkeiten unterstellt. Letztes Jahr hat man mir einfach computec.ch als Firma verrechnet, die ich entsprechend zu besteuern hätte... Erst ein Anruf und eine schriftliche Einsprache konnten diese Unterstellung und die finanziellen Konsequenzen abwenden. Schon lustig, dass mein geliebtes Mutterland einfachso mal eben behaupten darf, ich sei ihm noch viel mehr Geld schuldig, als ich sonst schon bin - Und es liegt sodann an mir meine Unschuld zu beweisen. In Bezug auf falsche Abrechnungen gegen Telefonkonzerne zu kämpfen ist eine Sache - Gegen ein Steueramt hat man aber nur mehr wenig Chancen. Dieses Spiel der willkürlichen Besteuerung setzt sich, so scheint es jedenfalls, nun jedes Jahr fort. Nachdem ich endlich ein Mindestmass an Konzentration aufbringen konnte, um die verworrenen Sätze des letzten eingeschriebenen Briefes halbwegs entziffern zu können (Kryptologie ist ja eigentlich ein Hobby von mir!), musste ich laut lachen. Die Sache ist die, dass mir das Steueramt unterstellt, um Jahr 2004 insgesamt sFr. 20'000 mit der Nebenerwerbstätigkeit "Schriftsteller" eingenommen zu haben. (Zudem haben Sie mein Einkommen um 20 % zu hoch angesetzt, wieso auch immer!) Sehr schön, also laut den Beamten bin ich ein Bestseller-Autor, denn nur solche können wahrscheinlich mit solchen Beträgen rechnen. Na ja, wie dem auch sei musste ich erneut einen Brief aufsetzen, in dem ich auf die faktischen Fehler in der Steuerveranlagung hinweise. So bat ich darum, dass man doch die Werte für Haupteinkommen verringere und den Nebenerwerb komplett weglasse. Wenn ich mich nicht irre, dann habe ich nämlich letztes Jahr so ziemlich gar nix privat mit dem Schreiben von Artikeln eingenommen. Schon gar nicht sFr. 20'000! Es kann aber auch sein, dass ich in meinem Wahn der Vergesslichkeit übersehen habe, einen Bestseller verfasst und die Bezahlung für diesen ausstehen zu haben. Falls dem so ist, dann möchte ich hiermit den Aufruf starten, dass der entsprechende Verlag, bei dem ich das Buch eingereicht habe, mir den ausstehenden Betrag gerne auf mein Schweizer Bankkonto überweisen soll. Die Kontonummer, damit rechne ich jedenfalls, habe ich sicher frühzeitig mitgeteilt, bevor ich die ganze Geschichte vergessen habe.