Wie Banken gegen Terrorismus und Geldwäscherei vorgehen Marc Ruef | 09.02.2009 Dem Finanzplatz Schweiz wird immerwieder gerne vorgeworfen, dass er sich in unrechtmässiger Weise durch zwielichtige Geschäfte bereichert (http://www.focus.de/politik/ausland/peer-steinbrueck-schweiz-veraergert-ueber-aeusserungen-des-finanzministers-_aid_342782.html). In der Tat wird es auch in diesem Bereich Geschäfte geben, die ethisch und moralisch nicht von jedermann gutgeheissen werden können und werden. Dennoch gilt es zu bedenken, dass durch die Auflagen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) relativ viel Aufwand betrieben wird, um Terrorismus, Geldwäscherei und Steuerhinterziehung sowie Steuerbetrug (sind nicht das Gleiche (http://www.admin.ch/cp/d/3e687857_1@presse1.admin.ch.html)) zu bekämpfen. Die jeweiligen Banken und ihre Angestellten sind angehalten, bei Kontoeröffnungen oder Geldtransfers genau darauf zu achten, welche Parteien involviert sind und wie dieses Geschäft abgewickelt wird. So wird erwartet, dass bei einer Einzahlung ab einem gewissen Betrag der Kunde einen Nachweis erbringen kann, dass das Geld eine saubere Herkunft hat. Kann dieser Forderung nicht nachgekommen werden, wird die Einzahlung verweigert. Je nach Bereich muss der Kunde einen Nachweis ab ca. CHF 20'000 erbringen (ca. EUR 13'300 (http://de.finance.yahoo.com/waehrungsrechner/convert?amt=20000&from=CHF&to=EUR&submit=Umrechnen)). Durch automatische Systeme werden Transaktionen auf ihre Legitimität hin untersucht. Dabei kommen sowohl patternbasierte Ansätze als auch Anomaly-Detection zum Einsatz. Ist ein Konto zum Beispiel über Jahre nicht benutzt worden und wird es nun plötzlich mehrmals als Empfängerkonto eingesetzt, wird ein Alarm ausgelöst. Ähnlich verhält es sich bei einer hohen Anzahl an Zahlungen oder bei überdurchschnittlich grossen Geldbeträgen. Das Kontrollsystem protokolliert die Transaktion, welche sodann durch den Kundenbetreuer oder ein spezialisiertes Sicherheitsteam auf ihre Legitimität hin geprüft werden soll. In vielen Fällen wird dies durch eine ticketbasierte Lösung realisiert. Weitere Nachforschungen können initiiert, eingescannte Dokumente gesichtet (z.B. Verträge oder Zahlungsbelege) oder weitere Unterlagen angefordert werden. In ähnlicher Weise werden Kontoinhaber und Wirtschaftsberechtigte geprüft. Mit dem Abgleich unterschiedlicher Listen sollen unliebsame Kunden frühzeitig erkannt werden. Zum Beispiel gibt es bei jeder Kontoeröffnung eine Prüfung der weltweit geführten Terrorliste (manche Staaten geben ebenfalls eine nationale Liste dieser Art heraus). Dies geschieht durch die Angabe von Name, Anschrift und persönlicher Merkmale (z.B. Alter, Herkunft). Die Suchmaschine versucht sodann zu ermitteln, ob diese Person auf einer der Listen geführt wird. Wird eine dubiose Geschäftstätigkeit oder eine bekannte kriminelle Person entdeckt, werden die jeweiligen Behörden informiert. Das Finanzinstitut ist sodann um das Einfrieren der Konten und das Auflösen des Kundenverhältnisses bemüht. Werden auf diese Massnahmen verzichtet und es stellt sich heraus, dass ein Finanzinstut ein kriminelles Geschäft aufgrund fehlender Prüfung ermöglicht oder unterstützt hat, kann dies mit harten Sanktionen seitens der EBK bestraft werden. Im schlimmsten Fall hat dies gar der Entzug der Bankenlizenz und damit die Auflösung des Unternehmens zu Folge. Kein Finanzunternehmen wird sich freiwillig diesem existentiellen Risiko aussetzen wollen. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Kunde einer Bank in das Visier polizeilicher Ermittlungen gerät. Die jeweilige Bank ist, sofern ein richterlicher Beschluss vorhanden ist, ist in jedem Fall um vollständige Kooperation bemüht. Das Schweizer Bankengeheimnis bedeutet also nicht zeitgleich, dass nichts und niemand Informationen zu einem schweizer Bankkonto erhalten kann. Es sorgt lediglich dafür, dass die sensiblen Daten durch willkürliche Zugriffe von Behörden (in Deutschland ist diesbezüglich vorzugsweise die Steuerfahndung gefürchtet) geschützt sind. Im Sinn des Rechts auf Privatsphäre und das Anrecht auf die Unschuldsvermutung erscheint dies ein anständiger und vertretbarer Ansatz zu sein. Selbstverständlich können und müssen die Bemühungen der Institute auch weiterhin verbessert werden, um kriminelle Machenschaften verhindern, erkennen und nachverfolgen zu können. Jedoch generell zu behaupten (http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/film/steinbrueck_bleibt_hart_im_streit_mit_der_schweiz_1.1178417.html), dass insbesondere der Finanzplatz Schweiz keinerlei Anstrengungen dieser Art unternimmt, ist nichts anderes als ignorante Polemik. Diese tut einer Vielzahl an Wirtschaftsprüfern und IT-Fachleuten Unrecht, die sich Tag für Tag in dieser Hinsicht einsetzen.