__ __ __ .-----.--.--.----.| |.--.--.--| |.-----.--| | .-----.----.-----. | -__|_ _| __|| || | | _ || -__| _ |__| _ | _| _ | |_____|__.__|____||__||_____|_____||_____|_____|__|_____|__| |___ | by e-spider - member of excluded-team |_____| Online-Recht V 1.1 1) Einleitung 2) Hacking 2.1) Warez 2.2) Viren + Exploits 2.3) Scanning 2.4) Phreaking 3) Mp3 4) Domains 5) Disclaimer + Links 6) Copyright 7) Verträge 8) e-mail 9) Rechtsordnungen 10) § 263a StGB 11) Hausdurchsuchungen -) Legal Stuff 1) Einleitung Dieses Paper soll euch die wichtigsten §§ bzw. Gesetze zum Thema Internet und Online Recht erklären. Da auch ich (noch) nicht Jura studiert habe beziehe ich mich auf meiner Meinung nach zuverlässige Quellen aus dem Internet, auf Bücher und auf befreundete Studenten/Anwälte. Die von mir angeführten Rechtslagen richten sich nach dem deutschen StGB aus dem Jahr 2002/03. Wenn ihr irgendwelche Vorschläge oder (konstruktive) Kritik zum Text habt meldet euch bei mir per mail (e-spider@excluded.org). Da ich einige e-mails erhalten habe und gebeten wurde doch auch etwas über den Umgang mit der Polizei (vor allem was Hausdurchsuchungen betrifft) zu schreiben gibts nun die Version 1.1. 2) Hacking Die meisten von euch werden von den folgenden Fällen gehört haben: "Hacker brachen bei Yahoo, Amazon und Microsoft ein und crashten einige Server. Sie wurden zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt". Solche Schlagzeilen konnten wir schon des öfteren lesen. Was aber genau unter Einbruch etc... verstanden wird sehen wir uns hier mal näher an. Am Beispiel einer DoS Attacke lässt sich das allgemein gut erklären, da es fürs Hacking keine genauen Gesetze gibt, da das meiste unter Computerbetrug fällt. Solange man sich nur Zugang zu einem Server verschafft und nichts verändert, kann einem eigentlich gar nichts passieren. Man wird vielleicht Angeklagt, jedoch wurde bisher noch niemand verurteilt, der sich nur Zugang zum Server verschafft hat. Sollten allerdings Daten verändert, gelöscht, zerstört oder unterdrückt werden sieht das anders aus. Laut § 303a des StGB reicht es wenn einer dieser Punkte zutrifft. Man sollte also auf jeden Fall die Finger von diesen Daten lassen, es sei denn man hat es genau auf sie abgesehen und verwischt seine Spuren. Was euch allerdings mit ziemlicher Sicherheit blüht, sind zivilrechtliche Folgen. Der Server Admin muss die Bugs im Server stopfen und alle Daten untersuchen bzw auf Vorhandensein überprüfen. Das Unternehmen wird zumindest die Arbeitszeit + einige Unkosten die durch euch angefallen sind einklagen. Ausserdem müsst ihr noch die Gerichtskosten zahlen, und diese sind meistens auch nicht gerade gering. Man sollte also auf jedem Fall die Finger vom Hacking lassen, es sei denn man weiss seine Spuren gut zu verwischen. Es reicht auch schon ein absichtlich eingeschleuster Trojaner um euch anzuzeigen. Solche Anzeigen dienen zwar mehr der Abschreckung, aber trotzdem können sie sehr unangenehm sein. 2.1) Warez Bei Warez ist die Gesetzlage eindeutig: Wer Warez besitzt, anbietet, downloaded, benützt etc ... macht sich laut § 106 UrhG Strafbar. Das Ausmaß der Strafe hängt vom Umfang ab. 2.2) Viren + Exploits Für Viren gilt das selbe wie für Warez. Egal aus welchem Grund man sie verbreitet oder gecodet hat, wer Viren in Umlauf bringt macht sich nach den §§ 3031 und 303b des StGB strafbar. Wer allerdigns beweisen kann das nicht er selbst die Viren in Umlauf gebracht hat, sondern sie nur unabsichtlich ausgeführt und dadurch weitergeleitet hat (was eigentlich meistens so ist) hat meistens Glück und kommt ohne Strafe davon. Beim schreiben von Viren gibt es keine Einschränkungen. Man darf sie nur nicht in Umlauf bringen. Das Gesetz für solche Fälle sieht ungefähr so aus: "Solange Viren oder andere schädliche Computerprogramme den eigenen Pc/das eigene Netzwerk nicht verlassen gibt es kein Problem. Sollten diese in Umlauf gebracht werden machen sie sich strafbar." Solange man also nichts veröffentlicht dient es nur zu Versuchszwecken oder zur eigenen Belustigung. Für Exploits spieziell gibt es keine Gesetze, da man sich nur durch das Schreiben eines Exploits oder auch eines Tutorial/einer Software nicht schuldig macht. Was der weitere Benutzer damit macht liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich. 2.3) Scanning Das Scannen eines Ports ist laut Gesetz nicht verboten. Es darf also munter durch die Gegend gescannt werden. 2.4) Phreaking Beim Phreaking gibt es einen kleinen Unterschied. Phreakt man auf Kosten einer Privatperson, fällt das unter § 263 StGB. Es wird dann meistens wie ein ganz normaler Betrug gehandelt. Wenn man jedoch auf Kosten einer Firma oder eines Unternehmes telefoniert, dann fällt das unter § 263 StGB: Computerbetrug. Das ganze kann in einigen Fällen schlimmere Auswirkungen haben als im 1. Fall. Es kommt nämlich immer noch vor das Leute die es zu bunt getrieben haben dazu verurteilt werden das sie kein Tastentelefon etc ... mehr benutzen dürfen. Das ist in unserer heutigen Welt zwar unmöglich, aber es kommt noch manchmal vor. 3) Mp3's Keine Probleme gibs bei rechtmäßig erstellten mp3's. Mp3's sind legal wenn 1. Der eigentliche Urheber der Musik (Producer, Autor des Songs) 2. Die ausübenden Künstler (Sänger, Band) 3. Der Hersteller des Tonträgers (das Label) einer veröffentlichung im mp3 Format zugestimmt haben. Hat aber auch nur einer der oben genannten nicht zugestimmt haben, ist die Vervielfältigung rechtswidrig. -) Download von Mp3's Mache ich mich beim download von rechtswidirg erstellen mp3's strafbar? Ja, da man von rechtswidrig erstellen mp3's natürlich keine legalgen Kopien besitzen kann. Das ganze ist auf einige Urgedanken des deutschen UrhG's zurückzuführen: "Wer keine Rechte hat, kann auch keine Rechte auf dritte Übertragen." "Es gibt im UrhG auch keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten." -) Links zum Download von mp3's Falls ihr auf eurer Seite einen Link zu einer Seite welche mp3's zum download abietet habt, macht ihr euch strafbar. Ihr verstoßt zwar nicht gegen das UrhG, macht euch aber in strafrechtlicher Hinsicht strafbar. Ihr könntet wegen Beihilfe oder eventuell auch wegen Mittäterschaft an allen Delikten die der Anbieter der mp3's begeht bestraft werden. -) Rippen von Cd's Wenn ihr eure Cd Sammlung auch im mp3 Format haben wollt, ist das ganze kein Problem. Da ihr die Mp3's ja auch noch in "normaler" Form habt, macht ihr euch in keiner Weise strafbar. 4) Domains "Ah, www.christinaa.com ist nocht frei. Ich sichere mir die Domain und verkaufe sie dann teuer weiter." Sowas haben sich sicher schon einige gedacht. Allerdings gibt es da so etwas wie Namensrecht. Namen von Unternehmen, Firmen aber auch die Namen von prominenten Personen unterliegen diesem Namensrecht. Solltet ihr also z.B. im Besitz der Domain www.christinaa.com sein kann es passieren das ihr auf Schadensersatz, Unterlassungsansprüche und auch Freigabe der Domain verklagt werdet. Die Begründung lautet meistens das ihr für das Image schädliche Werke/Bilder auf der Domain veröffentlich habt, die dazu geführt haben das der Star nur 2 Mio Platten verkaufen konnte (zum Beispiel). 5) Disclaimer + Links Ihr alle kennt Disclaimer, welche so beginnen: "Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.:312 O 85/98) entschieden, dass durch das Setzen eines Links eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte in Betracht kommt. Dies kann nur verhindert werden, wenn sich der Seitenbetreiber ausdrücklich von diesen fremden Inhalten distanziert. Wir weisen darauf hin, dass für die Inhalte, auf die wir verlinken der jeweilige Autor verantwortlich ist. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten Dritter und machen uns diese nicht zueigen ... ." Interessant ist, das gerade in diesem zitiertem Urteil entschieden wurde das eine Distanzierung der Schuld nicht durch eine pauschale Verschiebung der Schuld auf einen dritten erfolgen kann. Solche Disclaimer helfen im Ernstfall also nichts. Es gab sogar Fälle in denen das Vorhandensein eines Disclaimers als Indiez dafür gedeutet wurde das der Betreiber der Website etwas zu verbergen hat und sich Absichern wollte. 6) Copyright Auf den meisten Webseiten findet man ganz unten das Copyright Zeichen und den Namen des Webdesigners. Dieses Zeichen wird eigentlich nicht benötigt, da eine Homepage nur unter ein Copyright fällt wenn sie das Durchschnittskönnen übersteigt. Sollte also nichts besonderes auf der Webseite sein ist sie rein rechtlich gesehen nicht durch das Copyright geschützt. Software fällt laut § 69a UrhG unter das Copyright und das UrhG wenn es eine eigene, persönliche und geistige Schöpfung ist. 7) Verträge Nur bestimme Vertragstypen müssen schriftlich abgeschlossen werden! Es kann also durchaus sein, das ihr zur Verantwortung gezogen werdet falls ihr euch mal verklickt habt und irgendwo etwas ersteigert oder erworben habt. 8) e-mail E-mails sind mittlweile nicht mehr aus dem Modernen Leben wegzudenken. Was aber wenn jemand e-mails liest die nicht für seine Augen bestimmt sind? Laut § 202 StGB fallen e-mails unter die Kategorie verschlossene Briefe. Allerdings fehlt in § 184 StGB ein Verweis. Dort werden Schriftstücke und Daten nicht gleich behandelt. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses ist bei unbefugtem Lesen einer e-mail also nicht gegeben. Nun wird es allerdings interessant. Man kann sich nach § 202a StGB allerdings denoch des Ausspähens von Daten strafbar machen. Nämlich falls die e-mail besonders gesichert, sprich verschlüsselt, ist. Entschlüsselt man die mail bevor man sie liest begeht man eine Straftat. 9) Rechtsordnungen Solltet ihr als deutscher Staatsbürger einen Server in England ownen und dabei erwischt werden bedeutet das nicht das ihr nach deutschem Recht angeklagt werdet. Meistens ist es so, dass das Recht gewählt wird mit der meiste Bezug hergestellt werden kann. Das wäre in unserem Beispiel England, da das zentrale Objekt, in diesem Fall der Server,in England steht. Ihr solltet also aufpassen, was ihr macht, denn in manchen Ländern ist die Gesetzesalge ganz anders als in Deutschland. 10) $ 263 StGB Für alle die Wissen wollen, was genau ein Computerbetrug im eigentlichen Sinn ist, hier die genaue Definition aus dem StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." 11) Hausdurchsuchungen Es ist Sonntag, 8 Uhr morgens und es klingelt an der Tür."Wer steht den schon um diese Zeit auf?" Ihr geht zur Haustür, öffnet, und plötzlich steht die Polizei vor deiner Tür. "Sind sie Herr xy?"; "Ja, warum? Was ist los?"; "Wir sind hier wegen einer Hausdurchsuchung. Würden sie uns bitte in ihr Haus lassen?!" Hier schon der erste Tipp: Bleibt ruhig! Es ist zwar immer etwas unangenehm mit der Polizei konfrontiert zu sein, aber wenn ihr sofort einen Schweißausbruch bekommt und keinen normalen Satz mehr herausbringt wissen sie das ihr etwas zu verbergen habt. Ich habe schon relativ oft mit der Polizei zu tun gehabt (zwar keine Hausdurchsuchung) und wenn man ruhig bleibt kann man besser denken und die Chance etwas falsches zu sagen ist geringer. Wichtig ist, das du Höflich bleibst. Wenn du sie sofort anschnauzt hast du keine Chance mehr. Sie tun nur ihren Job, und auch sie wollen nicht um 8 Uhr am Sonntag Morgen arbeiten. Frag ob sie einen Durchsuchungsbefehl haben. In den meisten Fällen werden sie einen haben, aber falls nicht, schick sie Ruhig wieder weg. Solange sie keinen Durchsuchungsbefehl haben und du nich wegen Mord in 10 Fällen (oder so) gesucht wirst, musst du sie nicht in dein Haus lassen. Folgendes muss ein Durchsuchungsbefehl enthalten: -) Die Straftat die dir vorgeworfen wird. -) Warum hier gesucht wird (Durchsuchungsbefehle gibts nur mit Grund). -) Welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen (Lass sie nur diese Räume durchsuchen!). -) Nach Was/Wem gesucht wird. Wenn sie einen Durchsuchungsbefehl haben, lässt du sie aber immer noch draussen stehen und verlangst ihre Ausweise. Sieh sie dir genau an und merke, oder notiere dir die Namen und die Ausweisnr. der Polizisten. Falls du eventuell noch "illegeale Substanzen" bei dir zu Hause hast, solltest du sie fragen nach welchen Gegenständen sie suchen und sie ihnen geben, da du es so vielleicht vermeiden kannst das sie die anderen "Sachen" auch noch finden und alles noch schlimmer wird. Wenn sie dann in deiner Wohnung/in deinem Zimmer sind, solltest du jemand bei dir haben dem du vertraust und der alles aufschreibt und als Zeuge fungiert. Dieser sollte wirklich alles genau aufschreiben. Die genaue Beschreibung ist wichtig, da sonst schnell etwas unter den Tisch fällt. Du kannst der Durchsicht von Fotoalben, Notizblöcken, Briefen wiedersprechen. Diese dürfen dann laut § 110 StPO nur vom Staatsanwalt eingesehen werden. Sollten die Polizisten deinen Forderungen nicht nachkommen, verlange die sofortige Abbrechung der Durchsuchung. Falls das Geschieht, musst du das auch ins Protokoll aufnehmen. 11.1) Eine Hausdurchsuchung ist rechtswidrig wenn... -) die Beamten ihre Ausweise nicht zu Beginn herzeigen. -) du nicht in die Durchsuchung einwilligst und keine "Gefahr im Verzug" ist. "Gefahr im Verzug" bedeutet das es nicht möglich wäre einen Richterlichen Beschluss einzuholen, ohne das der Zweck der Durchsuchung gefährdet wäre. Also das du in dieser Zeit die Beweismittel vernichten könntest oder ähnliches. -) der Sachverhalt willkürlich oder unverhältnismäßig ist. ZB.: Aufgrund einer Zeugenaussage die vor 9 Monaten von jemanden getätigt wurde der selbst angezeigt war und sich nur rausreden wollte; oder weil man vermutet das du mit jemanden Kontakt hast der eine Straftat geplant/ausgeführt hat. -) wenn der Hausdurchsuchungsbefehl zu ungenau ist. -) sie zu spät durchgeführt worden ist. Eine Durchsuchung die 6 Monate nach der Ausstellung durchgeführt worden ist, obwohl keine neuen Beweise gefunden wurden, ist zu spät und rechtswidrig. In den meisten Fällen werden alle Durchsuchungen die nach 3 Monaten durchgeführt wurden als rechtswidrig abgeschrieben. -) du erst in diese Wohnung gezogen bist, und sich der Befehl noch auf deinen Vormieter bezieht. Du solltest ihnen die neue Adresse deines Vormieters nennen, falls du sie weist, und schon hast du Ruhe. -) wenn nicht mindestens ein Zeuge, oder ein Richter bzw ein Staatsanwalt anwesend sind. -) wenn gezielt nach Zufallsfunden gesucht wird. Also wenn sie nach Kopierten Cd's suchen sollten, sie jedoch deine Bankbelege oder ähnliches durchsuchen. Falls ihr eine Hausdurchsuchung mitmachen müsst und ihr glaubt das sie rechtswidrig war, meldet die Namen, Ausweisnr und den zeitraum und Grund der Durchsuchung sofort beim nächsten Gericht. Die ganzen Beweismittel werden dann, falls ihr Recht bekommt, nicht zu einer eventuellen Verhandlung zugelassen. -)legal stuff Copyright by e-spider - Kopieren ist erlaubt, verändern verboten! Greetings to Excluded-Team, lostkey-team, invisible, reggid, mellon, Nova, zinni ... some links: www.excluded.org www.lostkey.org www.computer-security.de www.google.de Contact: e-spider@excluded.org 107206421 (icq)